Allgemeine Geschäftsbedingungen von Marcel Grams EDV-Service
§1 Allgemeines
Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr von Marcel Grams EDV-Service (folgend Fa. EDV-Service genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten als Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn Fa. EDV-Service hätte ausdrücklich in Schriftform Ihrer Geltung zugestimmt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 310 Abs. 1 BGB.
Alle Angebote der Fa. EDV-Service sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung seitens der Fa. EDV-Service in Textform zustande.
Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung ist ausschließlich maßgebend.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen bis zur Geltung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Fa. EDV-Service.
§2 Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Fa. EDV-Service sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei EDV-Service.
Im Fall der Versendung von Waren schließen die Preise von Fa. EDV-Service Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten hat der Kunde zu tragen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Kunden berechnet.
Erhält Fa. EDV-Service nach Versenden der Auftragsbestätigung Kenntnis von einer in den Vermögensverhältnissen des Kunden eintretenden wesentlichen Verschlechterung, so werden
ihre Forderungen sofort fällig. Außerdem ist Fa. EDV-Service berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen, auch abweichend von der Auftragsbestätigung, nur gegen
Vorauszahlung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Kunde leistet Sicherheit. Das gleiche gilt bei Nichteinhaltung der
Zahlungsbedingungen, auch wenn deren Nichteinhaltung andere Aufträge aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung betrifft.
§3 Lieferung
Die Lieferung und Leistung setzt, die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
Bei Versendung von Waren geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Versendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Der Transport wird auf Rechnung des Kunden durchgeführt. Fa. EDV-Service steht es frei, welche Unternehmen die Lieferungen durchführen.
Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten der Hin- und ggf. Rücktransport gegen die versicherbaren Transportgefahren, z. B. Diebstahl und Feuer, versichert.
Verzögert sich die Erbringung der Lieferungen und Leistungen durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, oder durch den Eintritt von
sonstigen Umständen, die von Fa. EDV-Service nicht verschuldet sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der Leistung von erheblichem Einfluss sind, eine
angemessene Verlängerung der Lieferfristen ein.
$4 Eigentumsvorbehalt
An seitens Fa. EDV-Service gelieferter Soft- bzw. Hardware und sonstiger Waren behält sich Fa. EDV-Service das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Fa. EDV-Service aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Zahlungen vor.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Fa. EDV-Service nach Mahnung berechtigt, die Ware bestandsmäßig aufzunehmen. Fa. EDV-Service darf die Ware auch wieder in Besitz nehmen, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde gestattet Fa. EDV-Service schon jetzt, bei Vorliegen dieser Voraussetzungen seine Geschäftsräume unverzüglich während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten und die Ware wieder in Besitz zu nehmen. Dasselbe gilt bei Abgabe der Vermögensauskunft durch den Kunden, bei Ergehen einer Haftanordnung zur Abgabe einer Vermögensauskunft des Kunden oder bei einem Antrag des Kunden auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Fa. EDV-Service zum Rücktritt berechtigt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern.
Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Verpfändung, Sicherungsübertragung oder sonstige Verfügung ist ihm untersagt. Veräußert der Kunde die von Fa. EDV-Service gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit bis zur Tilgung aller Fa. EDV-Service aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen entstandenen Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen bis zur Höhe des Warenwertes gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an Fa. EDV-Service ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde berechtigt.
Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung und zum Forderungseinzug kann widerrufen werden, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet oder eine sonstige erhebliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse oder seiner Kreditwürdigkeit eintritt. Auf Verlangen ist der Kunde dann verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben, sofern Fa. EDV-Service die Abnehmer des Kunden nicht selbst unterrichtet, und Fa. EDV-Service die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
Fa. EDV-Service verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die Fa. EDV-Service zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Fa. EDV-Service.
$5 Laufzeit und Kündigung
Wird keine ausdrückliche schriftliche Regelung über die Inanspruchnahme von Leistungen der Fa. EDV-Service anderweitig getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistungen für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
$6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird Fa. EDV-Service in jeder Hinsicht bei der Erfüllung seiner Leistungen kostenfrei unterstützen.
Er wird insbesondere während der Vertragslaufzeit einen Verantwortlichen benennen, der alle für die Zwecke der Durchführung der Leistungen erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt, bei Fehlermeldungen den festgestellten Fehler in reproduzierbarer, jedenfalls in nachvollziehbarer Form dokumentieren und Fa. EDV-Service unverzüglich über die Art des Fehlers in Textform detailliert informieren,
Fa. EDV-Service im Rahmen seiner Möglichkeiten auf der Suche nach der Fehlerursache unterstützen, den Zugang von Fernwartungssoftware ermöglichen.
Bei den vorstehenden Mitwirkungspflichten handelt es sich um wesentliche Vertragspflichten. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist Fa. EDV-Service zur Leistungserbringung nicht verpflichtet.
$7 Gewährleistung
Bei Lieferung von Waren hat der Kunde die Ware gem. § 377 HGB unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei Fa. EDV-Service binnen 6 Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, es handelt sich um einen verdeckten Mangel.
Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
Sofern ein Mangel der gelieferten Ware vorliegt, ist Fa. EDV-Service zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Lieferung einer neuen mangelfreien Ware verpflichtet und berechtigt. Dies setzt die Rückgabe der beanstandeten Ware an Fa. EDV-Service voraus. Die Kosten der Rücklieferung bei einer berechtigten Beanstandung trägt Fa. EDV-Service bis zur Höhe der dem Kunde berechneten Kosten der Lieferung.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
$8 Fernwartung und Serverüberwachung
Fa. EDV-Service bietet Fernwartungsdienste an, die es ihm ermöglichen, auf die Systeme des Kunden zuzugreifen, um Wartungs- und Supportleistungen zu erbringen.
Der Kunde verpflichtet sich, der Fa. EDV-Service den erforderlichen Zugang zu seinen Systemen zu gewähren.
Fa. EDV-Service haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder unzureichende Sicherheitsvorkehrungen des Kunden entstehen.
$9 Haftung
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie in jedem Fall der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Fa. EDV-Service für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter ist die Haftung von Fa. EDV-Service für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fa. EDV-Service für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung von Fa. EDV-Service auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
$ 10 Datenschutz
Fa. EDV-Service verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung zu verwenden
$11 Urheberrecht
Sofern und so weit im Rahmen der Ausführung des Auftrages der Kunde urheberrechtlich geschütztes Material (z.B. Software) Fa. EDV-Service zur Verfügung stellt, hat er dafür einzustehen, dass durch die Ausführung des Auftrages Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im Falle einer Rechtsverletzung haftet alleine der Kunde. Der Kunde hat Fa. EDV-Service von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
$12 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die im Rahmen dieser Vereinbarung bekannt werden, auch über die Dauer dieses Vertrages streng vertraulich zu behandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien verpflichten sich insbesondere auch, die vertraulichen Informationen Dritten nicht zugänglich zu machen oder an diese weiterzugeben.Die gleiche Regelung gilt für sämtliche Mitarbeiter der Parteien.
§13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von Fa. EDV-Service in Linkenheim-Hochstetten Erfüllungsort.
Der Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, Karlsruhe.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland. Die Gültigkeit des Rechts der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird abbedungen.
Linkenheim, Februar 2025